Gepubliceerd op donderdag 22 januari 2009
IEF 7497
De weergave van dit artikel is misschien niet optimaal, omdat deze is overgenomen uit onze oudere databank.

Die blosse Aneinanderreihung der Wërter

GvEA, 21 januari 2009, T-296/07, Korsch AG tegen OHIM (Nederlandse vertaling nog niet beschikbaar)

Terechte weigering inschrijving beschrijvend gemeenschapswoordmerk PharmaCheck (medische apparatuur).

„41. Was das Argument der Klägerin, dass es sich bei der Anmeldemarke um eine Neuschöpfung handele, anbelangt, so erscheint die Kombination „pharmacheck“ nicht in ihrer Struktur ungewöhnlich, da sie nicht gegen die englischen und deutschen Grammatikregeln verstößt. Vielmehr ist festzustellen, dass die Aneinanderreihung der Begriffe „pharma“ und „check“ in beiden Sprachen unmittelbar im Sinne von „Arzneimittelkontrolle“ oder „Arzneimittelprüfung“ verstanden wird. Damit bewirkt, worauf die Beschwerdekammer zu Recht hinweist, das Wort „pharmacheck“ bei den maßgeblichen Verkehrskreisen keinen Eindruck, der von dem, den die bloße Aneinanderreihung der Wörter vermittelt, so stark abwiche, dass sich der Sinn oder die Bedeutung ändern würde. Daraus folgt, dass das Wort von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als ungewöhnlich aufgefasst wird.“

Lees het arrest hier.