Gepubliceerd op woensdag 11 november 2009
IEF 8418
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Eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft

GvEA, 11 november 2009,  zaak T-150/08, REWE-Zentral AG tegen OHIM / Aldi Einkauf GmbH & Co

Gemeenschapsmerk. Oppositieprocedure tegen aanvraag Gemeenschapswoordmerk CLINA o.g.v. ouder Gemeenschapswoordmerken CLINAIR (schoonmaakproducten). Oppositie toegewezen. Verwarringsgevaar.

67. Das Vorbringen der Klägerin, die ältere Marke habe geringe Kennzeichnungskraft und nicht, wie von der Beschwerdekammer angenommen, eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft, ist als ins Leere gehend zurückzuweisen. Auch im Fall einer Marke mit nur geringer Kennzeichnungskraft kann nämlich insbesondere wegen einer Ähnlichkeit der Zeichen und der betreffenden Waren oder Dienstleistungen Verwechslungsgefahr bestehen. Das ist dann der Fall, wenn der Ähnlichkeitsgrad der mit den Marken gekennzeichneten Waren und der Ähnlichkeitsgrad der Marken zusammen betrachtet hoch genug sind, um das Vorliegen von Verwechslungsgefahr annehmen zu können (Urteil des Gerichts vom 15. März 2006, Athinaiki Oikogeniaki Artopoiia/HABM – Ferrero [FERRÓ], T-35/04, Slg. 2006, II-785, Randnr. 69).

68. Im vorliegenden Fall ergibt sich aus der obigen Prüfung, dass die fraglichen Waren identisch oder hochgradig ähnlich sind und die einander gegenüberstehenden Zeichen einen hohen Grad visueller und phonetischer Ähnlichkeit aufweisen, der nicht durch einen etwaigen begrifflichen Unterschied neutralisiert werden kann.

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