Gepubliceerd op donderdag 19 mei 2011
IEF 9678
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Gerecht EU 19 mei 2011, zaak T-580/08, (PJ Hungary Kft tegen OHIM-Pepekillo SL

Merkenrecht. Gemeenschapsmerk. Oppositieprocedure. Aanvraag Gemeenschapswoordmerk PEPEQUILLO, ouder woord- en beeldmerk PEPE en PEPE JEANS (beiden kleding). OHIM heeft onvoldoende rekening gehouden met visuele, fonetische en begripsmatige overeenstemming van de merken en de bekendheid van PEPE-merken, ongerechtvaardigd voordeel trekken ex art. 8 lid 5 GMVo 207/2009.

82. (…) Auch wenn, wie die Beschwerdekammer in Randnr. 20 der Entscheidung in der Sache ausführt, die geläufigen Verkleinerungsformen von „Pepe“ die Ausdrücke „pepito“ und „pepillo“ sein sollten, lässt sich somit nicht ausschließen, dass der spanische Durchschnittsverbraucher glauben könnte, dass das Zeichen PEPEQUILLO „Pepe, der kleine Junge“ bedeutet.

83. Folglich kann der spanische Durchschnittsverbraucher zu dem Gedanken veranlasst werden, dass ein Wortspiel vorliegt, mit dem die angemeldete Marke aus der Verkleinerungsform „Pepe“ gebildet worden ist, wie es für die älteren Marken der Fall ist. Die in Rede stehenden Zeichen sind daher in Bezug auf ihre Bedeutung ähnlich

96. Die Frage, ob es eine Markenfamilie PEPE gibt oder nicht, ändert jedenfalls nichts an der Feststellung, dass die Marken PEPE und PEPE JEANS eine solche Kennzeichnungskraft besitzen, dass die Ähnlichkeit zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen und die Identität der fraglichen Waren und Dienstleistungen ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen.

120. Somit besteht die Gefahr, dass die Marke PEPEQUILLO in unlauterer Weise die Wertschätzung der älteren Marken ausnutzt, indem sie Verbraucher anzieht, die womöglich Waren einer Marke erwerben wollen, die den bekannten älteren Marken PEPE ähnlich ist.

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