Gepubliceerd op donderdag 11 september 2008
IEF 7057
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Hochgradigen Ähnlichkeit (beeld)

GvEA, 10 september 2008, zaak  T-243/06, Promat GmbH tegen OHIM / Puertas Proma (Nederlandse vertaling nog niet beschikbaar).

Merkenrecht. Oppositieprocedure op grond van eerdere gemeenschapswoordmerken PROMA tegen aanvraag gemeenschapsbeeldmerk PROMAT (beide ingeschreven voor, kort gezegd, bouwmaterialen). Oppositie gedeeltelijk toegewezen.

„54. (…) Die Beschwerdekammer durfte unter Heranziehung des Grundsatzes der Wechselwirkung zwischen den Zeichen und den Waren bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr annehmen, dass angesichts der hochgradigen Ähnlichkeit sowohl der betreffenden Waren (mit Ausnahme der „transportable[n] Bauten aus Metall; Baustellensicherungen und Zäune; Maschinen- und Garderobenschränke; Trennscheiben) als auch der betreffenden Zeichen, insbesondere was die fast vollständige Übereinstimmung der Wortbestandteile „promat“ und „proma“ angehe, die Unterschiede zwischen den Zeichen nicht ausreichten, um bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.

45. (…) Der Begriff „proma“ sei daher das dominierende Element der älteren Gemeinschaftsmarke. Folglich bestehe ein gewisser Grad an visueller Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken, denn der Wortbestandteil der älteren Gemeinschaftsmarke PROMA werde in der angemeldeten Marke PROMAT vollständig wiedergegeben.

46. Im vorliegenden Fall weisen die Bildbestandteile der beiden Marken keine individuelle und originelle Gestaltung auf, die bei der visuellen Wahrnehmung eine wichtige Rolle spielen würde und sie unterscheiden könnte. Daher sind sie als vernachlässigbare Bestandteile anzusehen.

(…) 50. Der Buchstabe „t“, der in der älteren Gemeinschaftsmarke fehlt, kann nämlich – unabhängig davon, ob er vom Verbraucher ausgesprochen wird oder nicht – nicht als ein besonders markanter Konsonant angesehen werden, der den klanglichen Eindruck der Anmeldemarke wesentlich beeinflussen könnte.

52 In begrifflicher Hinsicht ist die Beschwerdekammer zutreffend davon ausgegangen, dass der Umstand, dass die Wortbestandteile der Marken beide erfundene Wörter seien, keinen Einfluss auf den umfassenden Markenvergleich habe.

53. Daher ist im Ergebnis von einer hochgradigen Ähnlichkeit der beiden Zeichen nach Bild und Klang auszugehen.“

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